Monatsinformation Januar 2025
Im neuen Jahr gibt es einige steuerliche Neuerungen, die besonders für Familien, Alleinerziehende und Unternehmer relevant sind. Hier eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:
Shahrom Nasulloev & Larysa Trishyna
Wir heißen unsere neuen Azubis ganz herzlich willkommen in unserem Team und wünschen Ihnen einen erfolgreichen Start in die Ausbildung zum Steuerfachangestellten!
Damit sind aktuell drei Auszubildende zur Verstärkung in unserem Team tätig!
Im neuen Jahr gibt es einige steuerliche Neuerungen, die besonders für Familien, Alleinerziehende und Unternehmer relevant sind. Hier eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:
Die neuen Rechengrößen für die Sozialversicherung 2025 wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt. Außerdem wurde der Referentenentwurf veröffentlicht, der die Sozialversicherungsentgeltverordnung ändert und die neuen Sachbezugswerte 2025 bestimmt.
Die Kosten für die Kinderbetreuung können nur bei demjenigen steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt werden, der diese Ausgaben getragen hat. Im Falle des paritätischen Wechselmodells steht auch die alleinige Zuordnung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende zu einem Elternteil nicht im Widerspruch zu Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Steuerkanzlei
Wingert & Wingert
Karl-Marx-Str. 23/24
99974 Mühlhausen
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