Monatsinformation Januar 2025

 

Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025

Unternehmer sind ab dem 01.01.2025 verpflichtet, ihre elektronischen Registrierkassen beim Finanzamt zu melden. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein elektronisches Meldeverfahren über „Mein ELSTER“ eingeführt, das die bisher ausgesetzte Meldepflicht aktiviert. Unternehmer sind im Einzelnen verpflichtet, folgende Informationen zu übermitteln, unabhängig davon, ob die Kassen gekauft, gemietet oder geleast wurden. Die Art des Kassensystems, die Seriennummer, die Anschaffungs- und Außerbetriebnahmedatum und die Art der technischen Sicherheitseinrichtung müssen übermittelt werden. Es gibt folgende Fristen und Besonderheiten. Kassen, die vor dem 01.07.2025 angeschafft worden sind, müssen bis 31.07.2025 gemeldet werden. Kassen, die nach dem 01.07.2025 angeschafft worden sind, sind innerhalb eines Monats zu melden. Jede Kasse muss einer Betriebsstätte zugeordnet werden. Auch wenn Verstöße nicht direkt mit Bußgeldern bestraft werden, können sie zu einer höheren Risikoklassifizierung bei Betriebsprüfungen führen. Auch durch Bevollmächtigte wie Steuerberater oder Kassenhändler kann die Meldung erfolgen.

                                                                 

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Dietrich Wingert und Stefan Wingert

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