Mit steuerlicher Beratung durch die Steuerkanzlei Wingert & Wingert haben Sie die Vielseitigkeit und den ständigen Wandel des Steuerrechts im Griff.
Nichts ist so beständig wie Dynamik und Wandel im Steuerrecht. Ihre Steuerberater Wingert & Wingert finden für Sie maßgeschneiderte Lösungen, denn schon die Wahl der Rechtsform hat steuerliche Relevanz. Dementsprechend planen und unterstützen wir, wenn erforderlich, die Umwandlung Ihres Unternehmens.
Wir beraten Sie umfassend individuell und stehen Ihnen für alle Fragen der Steuerplanung und Steuergestaltung zur Verfügung. Ob Steueroptimierung, Betriebsprüfung oder Unternehmensbewertung, bei uns sind Sie bestens aufgehoben. Ihre steuerliche Situation haben wir stets im Blick, um die besten Ergebnisse für Ihr Unternehmen und Ihre persönliche Finanzsituation zu erzielen. Dabei stellen wir die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften sicher.
Zu den Schwerpunkten unserer steuerlichen Beratungsleistungen gehören:
Wir von Wingert & Wingert Steuerberater betrachten es unter anderem als unsere Aufgabe, Ihnen zu zeigen, wie Sie steuerliche Vorteile innerhalb der gesetzlichen Grenzen nutzen können. Dazu analysieren wir die gesamte finanzielle Situation Ihres Unternehmens oder Ihrer persönlichen Gegebenheiten, um Wege zu finden, wie sich Steuerbelastungen minimieren lassen. Das kann durch eine Änderung in der Organisation Ihres Unternehmens, Nutzung von Steuervergünstigungen und wirtschaftlichen Förderungen, Investitionen, Prüfung von Rechtsform oder andere Strategien erreicht werden.
Die Änderung der Rechtsform Ihres Unternehmens, z. B. von einer Einzelunternehmung zu einer GmbH oder von einer Kapitalgesellschaft zu einer Personengesellschaft kann steuerliche Auswirkungen für die Optimierung Ihrer Ergebnisse haben oder Verbesserung Ihrer Besteuerungsstruktur mit sich bringen. Diese analysieren und bewerten wir sorgfältig, um optimale Ergebnisse für Sie und Ihr Unternehmen zu erreichen. Formwechsel, Verschmelzung, Auf- und Abspaltung, Vermögensübertragung – alle Möglichkeiten des Handels- und Gesellschaftsrechts wägen wir für Sie ab, um Ihr Vermögen zu schützen, Haftung anzupassen und Ihnen dadurch Sicherheit zu geben.
Dieser Tätigkeitsbereich bezieht sich auf die Prüfung der steuerlichen Unterlagen und Geschäftsvorgänge eines Unternehmens oder einer Person durch die Steuerbehörden. Eine solche Prüfung dient dazu, die Richtigkeit der Steuererklärungen und die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften sicherzustellen. Wird für Sie oder Ihr Unternehmen eine Betriebsprüfung angeordnet, stellen wir in unserer Kanzlei einen Raum für die Prüfung zur Verfügung und halten Ihnen den Rücken frei. Für Fragen und Erläuterungen stehen wir den Prüfern zur Verfügung und sind bereits im Vorfeld gut auf den Prüfungstermin vorbereitet. Nahezu immer erreichen wir einen einvernehmlichen Abschluss der Betriebsprüfung, ohne dass Sie sich mit dem Thema beschäftigen müssen. Eine schöne Bestätigung für unseren langjährigen respektvollen Umgang mit Finanzbehörden.
Unternehmen werden oft bewertet, wenn es um den Kauf oder Verkauf von Geschäftsanteilen, Fusionen, Übernahmen oder die Aufnahme von Investoren geht. Auch Kreditgeber machen Ihre Zusage nicht selten von einer Bewertung abhängig.
Die Bewertung eines Unternehmens bezieht sich auf die Schätzung seines finanziellen Werts und kann vielfältige steuerliche Konsequenzen haben. Die Höhe der Erbschafts- oder Schenkungssteuer zum Beispiel, ist im Kontext einer Unternehmensübertragung abhängig von der Bewertung des Unternehmensvermögens.
Wingert & Wingert Steuerberater stellen Ihnen ein umfangreiches, modernes Softwarepaket für alle Themenfelder und Anforderungen der Unternehmensbewertung zur Verfügung. Auch für Freiberufler sind wir in Sachen Bewertung kompetente und engagierte Partner. Denn jeder Unternehmer im Unstrut-Hainich-Kreis, Wartburgkreis, Eichsfeld oder anderen Ortes in Thüringen verdient bestes Know-How.
Hierbei geht es um die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen für gemeinnützige Organisationen, um ihre steuerlichen Vorteile zu erhalten.
Unsere jahrelange praktische Erfahrung in der Beratung von Vereinen wie auch die intensive Fortbildung unserer Mitarbeiter für diesen Beratungsbereich, qualifizieren uns als Experten für deren kompetente Beratung.
Das Themenfeld unserer Beratungen ist dabei weit gefächert. Wir leisten unter anderem die Prüfung der Voraussetzungen und Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft, die ordnungsgemäße Buchführung und Besteuerung der Vereine selbst, die korrekte Berechnung und Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen angestellter Mitarbeiter, die Voraussetzungen und Formalien zum Ausstellen von Spendenbescheinigungen, Beratung zu Fördermöglichkeiten und deren Beantragung, sowie Beratung zu steuerlichen Auswirkungen für Förderer, Helfer und Mitarbeiter.
Last but not least gehört zum Portfolio unserer steuerlichen Beratung das gesamte Themenfeld Unternehmensnachfolge und Existenzgründung.
Als Fachberater für Unternehmensnachfolge und Mitinhaber der familiengeführten Steuerkanzlei Wingert & Wingert liegen Steuerberater Stefan Wingert diese Themen ganz besonders am Herzen.
Ist dieses Thema für Sie aktuell oder in näherer Zukunft wichtig?
Dann finden Sie auf den entsprechenden Seiten der Unternehmensnachfolge und Existenzgründung detailliertere Informationen zu unseren diesbezüglichen Leistungen.
Wir sind Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge und beschäftigen kompetente Steuerberater, Bilanzbuchhalter, Steuerfachwirte und Steuerfachangestellte. Vor allem aber sind wir selbst Unternehmer. Deshalb ist es uns wichtig, Ihnen zur Seite zu stehen, wo das Steuerrecht aufhört. Unser gesamtes Team denkt interdisziplinär und hat fachliche und persönliche Kompetenzen erworben, die wir Ihnen voller Überzeugung und mit Engagement zur Verfügung stellen.
Sie haben Fragen zu den genannten Themen?
Dann vereinbaren Sie gerne einen Termin. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.