Antragszeitraum Kurzarbeitergeld

Liebe Mandanten,

bitte beantragen Sie das Kurzarbeitergeld präventiv für einen Zeitraum von vollen 12 Monaten.

Damit ersparen Sie sich eine nochmalige Neubeantragung. Sollten Sie die vollen 12 Monate nicht ausschöpfen müssen – was wir alle hoffen – stellt dies kein Problem dar.

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Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 15.10.204 das Schreiben „Ausstellung von Rechnungen nach §14 UStG – Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01.01.2025“ veröffentlicht.

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