Die Steuerkanzlei Wingert & Wingert prägt und lebt respektvolle Zusammenarbeit mit zuständigen Finanzbehörden für maximalen Nutzen ihrer Mandanten.
Unsere Kanzlei Wingert & Wingert Steuerberater in Mühlhausen, Thüringen arbeitet seit über 30 Jahren nicht nur erfolgreich mit Unternehmen und Privatpersonen zusammen, sondern auch mit den für sie örtlich zuständigen Finanzämtern, schwerpunktmäßig mit „unserem“ örtlichen Finanzamt, dem Finanzamt Mühlhausen. Dabei sind uns gute Kooperation und respektvolle Kommunikation mit allen Sachbearbeitern und Entscheidungsträgern ebenso wichtig wie die klare Vertretung Ihrer Interessen in allen steuerlichen Angelegenheiten.
In der Praxis heißt das, dass wir unkompliziert zum Telefonhörer greifen und den persönlichen Kontakt pflegen, um Rückfragen zu stellen oder zu beantworten, bevor wir den länger dauernden schriftlichen Weg gehen. Denn oft sind es Kleinigkeiten, die einen Sachverhalt kurzfristig klären lassen, so dass nur noch eine Aktennotiz oder schriftliche Bestätigung getroffener Vereinbarungen von Nöten ist. Das spart allen Beteiligten Zeit, Kosten und Nerven.
Bei Themen, die mit der Einhaltung von Fristen einhergehen, ist es unser Ziel, für alle Beteiligten faire und positive Perspektiven zu schaffen. Frustration, Ärger und Machtspiele sind in Steuersachen denkbar schlechte Verhandlungspositionen.
Unser gesamtes Team von Wingert & Wingert in Mühlhausen ist stolz darauf, dass uns bei allen verständlichen Mandantenwünschen nach Steueroptimierung und Steuereinsparung immer wieder erfolgreich ein anspruchsvoller Spagat gelingt – der Spagat zwischen Ihrer bestmöglichen Interessenvertretung und der vollständigen Einhaltung korrekter Abläufe und fairer Zusammenarbeit mit allen Finanzbehörden.
Um Ihnen, unseren Mandanten, die Beachtung von Fristen bequem und übersichtlich zu bündeln, finden Sie hier aktuelle Fristen, die es zu wahren und beachten gilt.
Abgabefristen für Steuererklärungen
Beratene Fälle:
VZ 2020: bis 31.8.2022 = + 6 Monate
VZ 2021: bis 31.8.2023 = + 6 Monate
VZ 2022: bis 31.7.2024 = + 5 Monate
VZ 2023: bis 31.5.2025 = + 3 Monate
VZ 2024: bis 30.4.2026 = + 2 Monate
Nicht beratene Fälle:
VZ 2021: bis 31.10.2022 = + 3 Monate
VZ 2022: bis 30.9.2023 = + 2 Monate
VZ 2023: bis 30.8.2024 = + 1 Monat
Das Team der Kanzlei Wingert & Wingert steht Ihnen in allen Belangen rund um die Steuerberatung hilfreich zur Seite.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wenn Sie Unterstützung für Ihre privaten und unternehmerischen Belange der Steuerberatung benötigen.