Die Steuerkanzlei Wingert & Wingert erstellt Ihren Jahresabschluss aus objektiver Sicht stets ordnungsgemäß, vollständig und nachprüfbar.
Die Anforderungen an einen gesetzeskonformen Jahresabschluss steigen stetig. Bei seiner Erstellung kommt es auf aktuelles Wissen und Präzision an, denn es sind nicht nur handels- und steuerrechtliche Vorschriften zu beachten. Das Team der Kanzlei Wingert & Wingert kennt alle Standards der Rechnungslegung und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung „aus dem Effeff“ und bildet sich beständig weiter. Wir erstellen fristgerecht Ihren vollständigen, nachprüfbaren und ordnungsgemäßen Jahresabschluss.
Neben der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten, dient der Jahresabschluss jedoch vor allem Ihrer Information. Er ist gerade für kleine und mittlere Unternehmen oft das wichtigste Instrument zur Kontrolle des wirtschaftlichen Erfolgs sowie der Planung zukünftiger Investitionen.
Welche Bestandteile enthält der Jahresabschluss, gemäß gesetzlicher Anforderungen, die wir für Sie erstellen?
Ein von der Steuerkanzlei Wingert & Wingert erstellter Jahresabschluss enthält:
- Einheitsbilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung oder Handelsbilanz mit abgeleiteter Steuerbilanz
- Anhang Kapitalgesellschaften (Hinweis: Die zusätzlichen Angabepflichten bestehen auch für bestimmte Personenhandelsgesellschaften, wie z.B. die GmbH & Co. KG)
- Einnahmenüberschussrechnung
- Steuererklärungen – wir fertigen die betrieblichen Steuererklärungen, insbesondere Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, gesonderte und einheitliche Feststellungen und Umsatzsteuererklärungen
Welche Sonderformen eines Jahresabschlusses fertigen wir für Sie, wenn erfordert?
Je nach individueller unternehmerischer Situation oder Entwicklung, wird die Erstellung von Sonderformen eines Jahresabschlusses aus rechtlichen Gründen notwendig. Diese fertigen wir, Wingert & Wingert Steuerberater, für Sie.
- Ergänzungsbilanzen
- Sonderbilanzen
- Eröffnungsbilanzen
- Zwischenbilanzen
- Schlussbilanzen
- Auseinandersetzungsbilanzen
- Liquidationsbilanzen
Welche Informationen und Zusatzdienstleistungen erbringen wir für Sie im Kontext eines Jahresabschlusses?
Wingert & Wingert Steuerberater erbringen die folgenden Leistungen für Sie, die über die grundlegenden Kennzahlen Ihres Unternehmens hinausgehen, um zusätzliche Einblicke und Ausblicke zu ermöglichen, die die Transparenz der Finanzberichterstattung noch verbessern und das Vertrauen in Ihr Unternehmen stärken.
- Erweiterung des Jahresabschlusses um:
- freiwillig erweiterten Anhang
- Lagebericht
- Erstellungsbericht
- grafische Aufarbeitungen Controlling Report
- Branchenvergleich
- Bilanzpräsentation
- Plausibilitätsbeurteilung
- Veröffentlichung im elektronischen Handelsregister
- Elektronische Übermittlung an Banken (DFin – Digitaler Finanzbericht)
- Jahresabschlussbesprechung
- Beratung/Analyse zu Tantiemen und Gewinnverwendung
Wichtig zu wissen - Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses!
Jeder Kaufmann ist nach dem Handelsrecht (HGB) verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen, aus dem seine Vermögenssituation für Dritte ersichtlich wird. Der Jahresabschluss bildet zugleich die Grundlage für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns.
Gewerbliche Unternehmer und Land- und Forstwirte, die handelsrechtlich nicht als Kaufmann gelten, sind nur dann zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet, wenn bestimmte Umsatz-, Gewinn- oder Wertgrenzen überschritten werden. Bei Unterschreitung der Wertgrenzen besteht die Pflicht, eine vereinfachte Gewinnermittlung zum Zweck der Besteuerung zu erstellen.
Freiberufler sind nicht verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen. Ausschließlich für steuerliche Zwecke besteht für Freiberufler die Pflicht zur Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Falls Sie Interesse an der Übernahme der laufenden Buchhaltung und/oder der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen durch uns haben, stehen wir Ihnen für ein erstes informatives Gespräch gerne zur Verfügung.
Selbstverständlich erhalten Sie vorab Informationen zu den entstehenden Kosten.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.