IHK warnt vor Betrüger-Mails
Unternehmen werden von der IHK Südthüringen vor gefälschten E-Mails gewarnt. Aufgrund des bevorstehenden Jahresende werden Unternehmen aufgefordert, ihre eigenen Unternehmensdaten im IHK-Handelsregister zu prüfen.
Guten Tag,
das Finanzgericht Düsseldorf hatte über die steuerliche Qualifizierung von Einkünften aus der Vermietung und Veräußerung von Containern im Rahmen eines Investments zu entscheiden. Die Finanzbehörde hat im Streitfall die Vermietung und beabsichtigte Veräußerung der Container durch den Kläger zu Unrecht nicht als gewerblich eingestuft.
Der Bundesfinanzhof entschied erneut zur verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Demnach kann bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer selbst dann ein zu einer vGA führender Anscheinsbeweis für die
Privatnutzung eines von der GmbH überlassenen Pkw vorliegen, wenn im Anstellungsvertrag ein Privatnutzungsverbot vereinbart wurde.
Mit Rücksicht auf das Steuergeheimnis kann es gerechtfertigt sein, in einem Durchsuchungsbeschluss in einer Steuerstrafsache den Tatverdacht nicht zu begründen. Das Steuergeheimnis verbietet es, Dritten gegenüber aus Steuerstrafverfahren bekanntgewordene personenbezogene Daten zu offenbaren. So entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth.
Der bis Jahresende ermäßigte Steuersatz von 7 % in der Gastronomie auf Essen im Restaurant wird nicht verlängert. Der Steuersatz liegt nach dem Jahreswechsel wieder bei 19 %. Darauf verständigte sich nach Informa-
tionen der Deutschen Presse-Agentur die Ampel-Koalition.
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Dietrich Wingert und Stefan Wingert
Unternehmen werden von der IHK Südthüringen vor gefälschten E-Mails gewarnt. Aufgrund des bevorstehenden Jahresende werden Unternehmen aufgefordert, ihre eigenen Unternehmensdaten im IHK-Handelsregister zu prüfen.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 15.10.204 das Schreiben „Ausstellung von Rechnungen nach §14 UStG – Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01.01.2025“ veröffentlicht.
Am 09.10.2024 verabschiedete die Bundesregierung den vom Justizminister vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Entlastung der Bürokratie. Die Verordnung ist Teil des Meseberger Entlastungspakets und ergänzt das Bürokratieentlastungsgesetz IV.
Steuerkanzlei
Wingert & Wingert
Karl-Marx-Str. 23/24
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