Monatsinformation Januar 2025
Im neuen Jahr gibt es einige steuerliche Neuerungen, die besonders für Familien, Alleinerziehende und Unternehmer relevant sind. Hier eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:
Im neuen Jahr gibt es einige steuerliche Neuerungen, die besonders für Familien, Alleinerziehende und Unternehmer relevant sind. Hier eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:
Ab 2025 werden die steuerlich absetzbaren Kinderbetreuungskosten von bisher zwei Dritteln auf 80 % erhöht. Auch der Höchstbetrag steigt von 4.000 Euro auf 4.800 Euro.
Im Dezember 2024 wurde das Steuerfortentwicklungsgesetz verabschiedet, das wichtige Änderungen für das Veranlagungszeitraum 2025 bringt. Der Grundfreibetrag wird 2025 auf 12.096 Euro angehoben. Der Kinderfreibetrag steigt auf 6.672 Euro. Mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (1.464 Euro pro jeden Elternteil) ergibt sich ab 2025 eine Anhebung des zur steuerlichen Freistellung des Kinderexistenzminimums dienenden Betrags von 9.540 Euro auf 9.600 Euro. Das Kindergeld wird auf 255 Euro pro Kind angehoben. Der Einkommenssteuertarif wird 2025 um 2,6 % verschoben.
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Dietrich Wingert und Stefan Wingert
Im neuen Jahr gibt es einige steuerliche Neuerungen, die besonders für Familien, Alleinerziehende und Unternehmer relevant sind. Hier eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:
Die neuen Rechengrößen für die Sozialversicherung 2025 wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt. Außerdem wurde der Referentenentwurf veröffentlicht, der die Sozialversicherungsentgeltverordnung ändert und die neuen Sachbezugswerte 2025 bestimmt.
Die Kosten für die Kinderbetreuung können nur bei demjenigen steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt werden, der diese Ausgaben getragen hat. Im Falle des paritätischen Wechselmodells steht auch die alleinige Zuordnung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende zu einem Elternteil nicht im Widerspruch zu Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.
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Wingert & Wingert
Karl-Marx-Str. 23/24
99974 Mühlhausen
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