Letzte Chance: Inflationsausgleichsprämie bis Ende 2024 nutzen!
Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden eine steuer- und sozialabgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro zahlen.
Guten Tag,
ob eine Wohnung „zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird“, stellt häufig eine zentrale Frage in steuerlichen Verfahren dar. Kürzlich nahm das Finanzgericht Düsseldorf Stellung zur Frage der Steuerbarkeit eines privaten Veräußerungsgeschäfts, insbesondere zur Entscheidung, wann eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.
Wenn der geschiedene Ehegatte im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung seinen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner veräußert, kann dann der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterliegen? Diese Frage hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden.
Außerdem entschied der Bundesfinanzhof, dass die Ermäßigung der Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn dieses im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24 Stunden-Servicezentrale herstellt.
Im Verfahrensrecht ist viel in Bewegung! Mit dem DAC 7-Umsetzungsgesetz wird im zweiten Teil das Ziel verfolgt, Änderungen des steuerlichen Verfahrensrechts, d. h. die Betriebsprüfung, zu modernisieren und zu beschleunigen.
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Wir beraten Sie gerne.
Dietrich Wingert und Stefan Wingert
Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden eine steuer- und sozialabgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro zahlen.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat angekündigt, dass ab November 2024 eine stufenweise Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ohne Antragstellung erfolgen wird.
Für das Jahr 2024 ist geplant, den Grundfreibetrag der Einkommensteuer um 180 Euro auf 11.784 Euro zu erhöhen. Die Bundesregierung hat dies in einem Gesetzentwurf vorgesehen.
Steuerkanzlei
Wingert & Wingert
Karl-Marx-Str. 23/24
99974 Mühlhausen
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