IHK warnt vor Betrüger-Mails
Unternehmen werden von der IHK Südthüringen vor gefälschten E-Mails gewarnt. Aufgrund des bevorstehenden Jahresende werden Unternehmen aufgefordert, ihre eigenen Unternehmensdaten im IHK-Handelsregister zu prüfen.
Guten Tag,
im Falle des sog. Bondstrippings von im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg bei Veräußerung der Zinsscheine die Anschaffungskosten der Anleihe (samt Zinsscheinen) auf die Zinsscheine und den Anleihemantel (Stammrecht) aufzuteilen.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs können Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuermindernd geltend machen, auch wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.
In einem weiteren Urteil nahm der Bundesfinanzhof Stellung zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells im Zusammenhang mit dem Erwerb fremdfinanzierter Inhaberschuldverschreibungen.
Außerdem nahm der Bundesfinanzhof dazu Stellung, ob und ggf. ab wann das bei den Spielern regelmäßig zum Bereich der Hobbyausübung gehörende Online-Pokerspielen „berufsmäßig“ ausgeübt wird und ob Online-Pokergewinne, soweit sie keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb darstellen, als sonstige Einkünfte zu qualifizieren sind.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.
Dietrich Wingert und Stefan Wingert
Unternehmen werden von der IHK Südthüringen vor gefälschten E-Mails gewarnt. Aufgrund des bevorstehenden Jahresende werden Unternehmen aufgefordert, ihre eigenen Unternehmensdaten im IHK-Handelsregister zu prüfen.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 15.10.204 das Schreiben „Ausstellung von Rechnungen nach §14 UStG – Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01.01.2025“ veröffentlicht.
Am 09.10.2024 verabschiedete die Bundesregierung den vom Justizminister vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Entlastung der Bürokratie. Die Verordnung ist Teil des Meseberger Entlastungspakets und ergänzt das Bürokratieentlastungsgesetz IV.
Steuerkanzlei
Wingert & Wingert
Karl-Marx-Str. 23/24
99974 Mühlhausen
Steuerkanzlei
Wingert & Wingert
Karl-Marx-Str. 23/24
99974 Mühlhausen
Unsere Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
08:00 – 16:30 Uhr
08:00 – 16:30 Uhr
08:00 – 16:30 Uhr
08:00 – 16:30 Uhr
08:00 – 14:00 Uhr