Letzte Chance: Inflationsausgleichsprämie bis Ende 2024 nutzen!
Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden eine steuer- und sozialabgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro zahlen.
Guten Tag,
im Falle des sog. Bondstrippings von im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg bei Veräußerung der Zinsscheine die Anschaffungskosten der Anleihe (samt Zinsscheinen) auf die Zinsscheine und den Anleihemantel (Stammrecht) aufzuteilen.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs können Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuermindernd geltend machen, auch wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.
In einem weiteren Urteil nahm der Bundesfinanzhof Stellung zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells im Zusammenhang mit dem Erwerb fremdfinanzierter Inhaberschuldverschreibungen.
Außerdem nahm der Bundesfinanzhof dazu Stellung, ob und ggf. ab wann das bei den Spielern regelmäßig zum Bereich der Hobbyausübung gehörende Online-Pokerspielen „berufsmäßig“ ausgeübt wird und ob Online-Pokergewinne, soweit sie keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb darstellen, als sonstige Einkünfte zu qualifizieren sind.
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Wir beraten Sie gerne.
Dietrich Wingert und Stefan Wingert
Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden eine steuer- und sozialabgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro zahlen.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat angekündigt, dass ab November 2024 eine stufenweise Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ohne Antragstellung erfolgen wird.
Für das Jahr 2024 ist geplant, den Grundfreibetrag der Einkommensteuer um 180 Euro auf 11.784 Euro zu erhöhen. Die Bundesregierung hat dies in einem Gesetzentwurf vorgesehen.
Steuerkanzlei
Wingert & Wingert
Karl-Marx-Str. 23/24
99974 Mühlhausen
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