Letzte Chance: Inflationsausgleichsprämie bis Ende 2024 nutzen!
Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden eine steuer- und sozialabgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro zahlen.
Rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und sozialversicherungsfrei einen Betrag von bis zu 3.000 Euro zuwenden.
Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die nun vom Bundesrat beschlossen wurde. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.
Die Auszahlung kann auch in mehreren Teilbeträgen flexibel über den gesamten Zeitraum gestaltet werden. Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
Für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit genügt es, wenn der Arbeitgeber bei der Gewährung deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit Preissteigerungen stehen (bspw. durch einen entsprechenden Hinweis auf der Lohnabrechnung).
Details besprechen wir gern mit Ihnen.
Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden eine steuer- und sozialabgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro zahlen.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat angekündigt, dass ab November 2024 eine stufenweise Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ohne Antragstellung erfolgen wird.
Für das Jahr 2024 ist geplant, den Grundfreibetrag der Einkommensteuer um 180 Euro auf 11.784 Euro zu erhöhen. Die Bundesregierung hat dies in einem Gesetzentwurf vorgesehen.
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Wingert & Wingert
Karl-Marx-Str. 23/24
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